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    DGAP-Ad hoc  135  0 Kommentare Advanced Medien AG deutsch =

    Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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    Oberhaching 8.8.2001 Mit Beschluß des Vorstandes der Advanced Medien AG vom
    8.8.2001 wird aufgrund des von der Get AG gestellten Insolvenzantrages als
    Vorsichtsmaßnahme eine Wertberichtigung in voller Höhe auf die ausstehenden
    Forderungen von 2,5 Mio. Euro gebildet. Zur Herbeiführung einer Lösung in Bezug
    auf die Rückführung der gegenüber der Get AG bestehenden Forderungen wird sich
    das Management umgehend mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Trotz
    der drastischen Maßnahme geht der Vorstand davon aus, dass es im Zuge der
    Verhandlungen zur Rückabwicklung der bestehenden Verträge kommt und damit zur
    Rückgewinnung der an die Get AG verkauften Rechte im Bereich Video on Demand.
    Unabhängig von der ergriffenen Vorsichtsmaßnahme ist die Finanz- und
    Liquiditätslage der Advanced Medien AG gesichert.

    Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c) DGAP 08.08.2001
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    WKN: 509300; Index:
    Notiert: Neuer Markt in Frankfurt;
    Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Hannover und
    Stuttgart


    082050 Aug 01





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    DGAP-Ad hoc Advanced Medien AG deutsch = Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Oberhaching 8.8.2001 Mit Beschluß des Vorstandes der …

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